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Markenkonzept
Der Wert einer benutzten Marke wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Wesentliche Faktoren sind die Marktattraktivität (Marktvolumen, Marktentwicklung), die Durchsetzungsstärke (Marktanteil und Marktanteilsentwicklung), die Distribution (technische Reichweite), die Konsumentenakzeptanz (Bekanntheitsgrad), das Markenumfeld (Kennzeichnungskraft, Konfliktpotentiale), der Schutzumfang (nationale Marke, IR-Marke, EU-Marke) sowie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Bei unbenutzten Marken hingegen richtet sich der Wert vor allem nach der Attraktivität des Namens und der Wehrhaftigkeit bzw. Restlaufzeit der Benutzungsschonfrist. Unbenutzte Marken, bei denen die Eintragung oder das Ende eines Widerspruchsverfahrens länger als fünf Jahre zurückliegt, können auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden. Sie verlieren daher schnell an Wert. Das Markenumfeld, der Schutzumfang sowie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis fließen ebenfalls in die Bewertung von unbenutzten Marken ein. Der Grundwert, der die Kosten der Gestaltung, Anmeldung (Gebühren des Patentamtes und des Anwalts) sowie der Erhaltung der Marke (Erneuerung, Kollisionsüberwachung) enthält, stellt eine Preisuntergrenze dar.
NETMARK hat ein spezielles Markenvermittlungskonzept entwickelt. Danach wird jede Marke einer der drei folgenden Kategorien zugeordnet:
Mit einem Klick auf die einzelnen Kategorien erhalten Sie eine tabellarische Übersicht des jeweiligen Markenprofils.
Als Markenanbieter sollten Sie folgende Punkte bei der Auswahl einer Kategorie berücksichtigen:
Premium-Marken
- Marken dieser Kategorie verfügen idealerweise über eine Benutzungsschonfrist von deutlich mehr als 2 Jahren. Die Gefahr der Löschung wegen Verfalls aufgrund mangelnder Benutzung besteht zumindest während dieser Zeit nicht.
- Durch die offene Bekanntgabe des Markennamens wird eine schnelle und direkte Vermittlung begünstigt.
- Sofern Sie eine relativ schnelle Vermittlung erwarten (insbesondere bei modernen Markennamen und stark nachgefragten Klassen, wie z.B. die Klassen 3, 5 und 9), erzielen Sie in dieser Kategorie die relativ höchsten Verkaufspreise.
Standard-Marken
- Bei Standard-Marken ist die Benutzungsschonfrist im Regelfall bereits abgelaufen. Daher steht bei der Vermittlung dieser Marken das Schutzinteresse des Markenanbieters im Vordergrund.
- Um potentielle Angriffe Dritter abzuwehren, schließt NETMARK eine Markensuchvereinbarung mit Vertraulichkeitserklärung mit dem Markeninteressenten ab. Darin verpflichtet sich der Markeninteressent die Marke nicht anzugreifen oder gar in eigenem Namen anzumelden. Erst danach offenbart NETMARK den Markennamen und Inhaber (Chiffre-Prinzip).
Budget-Marken
- Bei der Vermittlung von Budget-Marken fällt im Erfolgsfall eine pauschale Provision in Höhe von lediglich EURO 500,- an. Dadurch kann der Verkaufspreis relativ niedrig gehalten werden.
- Die Vermittlungschancen werden, wie bei Premium-Marken, durch die offene Bekanntgabe des Markennamens begünstigt.
- Speziell bei Arzneimittelmarken (Klasse 5) kann ein Markeninhaber die Einrede mangelnder Benutzung (Gefahr der Löschung wegen Verfalls) aufgrund von § 26 Abs. 1 letzter Halbsatz Markengesetz abwehren, sofern berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung vorliegen. Als gerechtfertigte Nichtbenutzung wird schon die Benennung der Marke bei der Anmeldung eines pharmazeutischen Präparates zur Registrierung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anerkannt (vgl. GRUR 1978, Heft 5, S. 297). Machen Sie als Käufer einer Budget-Marke von diesem Rechtfertigungsgrund Gebrauch, in dem Sie die Marke unmittelbar nach deren Erwerb in einem Zulassungsantrag benennen. Die Marke ist damit wieder "geheilt" und wehrhaft.
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